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SUMMARY:Inklusionsbeauftragte und Inklusionsvereinbarung
DESCRIPTION:Inklusionsbeauftragte Personen nach § 181 SGB IX achten darau
 f\, dass die gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber den 
  Menschen mit Schwerbehinderung im Betrieb eingehalten werden. Sie sind d
 ie verantwortliche Vertretung des Arbeitgebers in allen Angelegenheiten sc
 hwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen und sind mit Schwerbeh
 indertenvertretungen und Betriebs- oder Personalräten Teil der Inklusions
 teams. Dieses sorgt in den Unternehmen für die optimale Teilhabe aller sc
 hwerbehinderten Mitarbeitenden. Übliche Grundlage für die Arbeit der Ink
 lusionsteams ist eine bestehende Inklusionsvereinbarung\, in welcher Arbei
 tgeber*innen und Interessenvertretungen Ziele und Maßnahmen zur Verbesser
 ung der Beschäftigungssituation schwerbehinderter Beschäftigter vereinba
 ren.  \nThemen: \n 	Inklusionsbeauftragte und ihre formelle Beauftragung
  	Rechte und auch Pflichten von Inklusionsbeauftragen 	Pflichten für Arbe
 itgeberinnen und Arbeitgeber im Umgang mit Inklusionsbeauftragten 	Inklusi
 onsvereinbarung als Grundlage und Chance 	Wichtige Elemente einer Inklusio
 nsvereinbarung 	Die Inklusionsvereinbarung aus Sicht der Änderungen im Bu
 ndesteilhabegesetze \nZielgruppe Arbeitgeber*innen\, Führungskräfte\, Pe
 rsonalverantwortliche\, Inklusionsbeauftragte\, Ausbildende\nTeilnahme und
  Anmeldung Die Veranstaltung wird online per MS Teams durchgeführt. Die T
 eilnahme ist kostenfrei. Bitte nutzen Sie die untenstehende Anmeldefunkti
 on. \nAnsprechpartnerin bei Fragen Sabine Pfennig Engel\, Leiterin Kommun
 ikation EAA Berlin E-Mail sabine.pfennig-engel(at)faw.de
X-ALT-DESC;FMTTYPE=text/html:<p>Inklusionsbeauftragte Personen nach § 181
  SGB IX achten darauf\, dass die gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitge
 bers gegenüber den &nbsp\;Menschen mit Schwerbehinderung im Betrieb einge
 halten werden. Sie sind die verantwortliche Vertretung des Arbeitgebers in
  allen Angelegenheiten schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Mensch
 en und sind mit Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs- oder Personalr
 äten Teil der Inklusionsteams. Dieses sorgt in den Unternehmen für die o
 ptimale Teilhabe aller schwerbehinderten Mitarbeitenden. Übliche Grundlag
 e für die Arbeit der Inklusionsteams ist eine bestehende Inklusionsverein
 barung\, in welcher Arbeitgeber*innen und Interessenvertretungen Ziele und
  Maßnahmen zur Verbesserung der Beschäftigungssituation schwerbehinderte
 r Beschäftigter vereinbaren. &nbsp\;</p>\n<p><strong>Themen:&nbsp\;</stro
 ng></p>\n<ul> 	<li>Inklusionsbeauftragte und ihre formelle Beauftragung</l
 i> 	<li>Rechte und auch Pflichten von Inklusionsbeauftragen</li> 	<li>Pfli
 chten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Umgang mit Inklusionsbeauft
 ragten</li> 	<li>Inklusionsvereinbarung als Grundlage und Chance</li> 	<li
 >Wichtige Elemente einer Inklusionsvereinbarung</li> 	<li>Die Inklusionsve
 reinbarung aus Sicht der Änderungen im Bundesteilhabegesetze</li> </ul>\n
 <p><strong>Zielgruppe</strong><br /> Arbeitgeber*innen\, Führungskräfte\
 , Personalverantwortliche\, Inklusionsbeauftragte\, Ausbildende</p>\n<p><s
 trong>Teilnahme und Anmeldung</strong><br /> Die Veranstaltung wird online
  per MS Teams durchgeführt.<br /> Die Teilnahme ist kostenfrei.&nbsp\;<u>
 Bitte nutzen Sie die untenstehende Anmeldefunktion.&nbsp\;</u></p>\n<p><st
 rong>Ansprechpartnerin bei Fragen</strong><br /> Sabine Pfennig Engel\, Le
 iterin Kommunikation EAA Berlin<br /> E-Mail sabine.pfennig-engel(at)faw.d
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