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SUMMARY:Inklusionsbeauftragte und Inklusionsvereinbarung 
DESCRIPTION:Inklusionsbeauftragte Personen nach § 181 SGB IX achten darau
 f\, dass die gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber den 
  Menschen mit Schwerbehinderung im Betrieb eingehalten werden. Sie sind di
 e verantwortliche Vertretung des Arbeitgebers in allen Angelegenheiten sch
 werbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen und sind mit Schwerbehi
 ndertenvertretern und Betriebs- oder Personalräten Teil der Inklusionstea
 ms. Diese sorgen in den Unternehmen für eine optimale Teilhabe aller schw
 erbehinderten Mitarbeitenden in Betrieben und Dienststellen. Übliche Grun
 dlage für die Arbeit der Inklusionsteams ist eine bestehende Inklusionsve
 reinbarung. In dieser vereinbaren Arbeitgeber*innen\, Betriebsräte und Sc
 hwerbehindertenvertretung Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der Beschä
 ftigungssituation der schwerbehinderten Beschäftigten.\nThemen: \n 	Inkl
 usionsbeauftragte und ihre formelle Beauftragung 	Rechte und auch Pflichte
 n von Inklusionsbeauftragen 	Pflichten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeb
 er im Umgang mit Inklusionsbeauftragten 	Inklusionsvereinbarung als Grundl
 age und Chance 	Wichtige Elemente einer Inklusionsvereinbarung 	Die Inklus
 ionsvereinbarung aus Sicht der Änderungen im Bundesteilhabegesetze \nZiel
 gruppe: \nArbeitgeber*innen\, Führungskräfte\, Personalverantwortliche\,
  Inklusionsbeauftragte\, Ausbildungspersonal\nTeilnahme und Anmeldung: \nD
 ie Teilnahme ist kostenfrei. Bitte melden Sie sich über untenstehenden An
 melde-Button an.\nAnsprechpartnerin bei Fragen: \nSabine Pfennig Engel\, L
 eiterin Kommunikation EAA Berlin E-Mail sabine.pfennig-engel@faw.de
X-ALT-DESC;FMTTYPE=text/html:<p>Inklusionsbeauftragte Personen nach § 181
  SGB IX achten darauf\, dass die gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitge
 bers gegenüber den&nbsp\; Menschen mit Schwerbehinderung im Betrieb einge
 halten werden. Sie sind die verantwortliche Vertretung des Arbeitgebers in
  allen Angelegenheiten schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Mensch
 en und sind mit Schwerbehindertenvertretern und Betriebs- oder Personalrä
 ten Teil der Inklusionsteams. Diese sorgen in den Unternehmen für eine op
 timale Teilhabe aller schwerbehinderten Mitarbeitenden in Betrieben und Di
 enststellen. Übliche Grundlage für die Arbeit der Inklusionsteams ist ei
 ne bestehende Inklusionsvereinbarung. In dieser vereinbaren Arbeitgeber*in
 nen\, <a href="https://www.rehadat.de/lexikon/Lex-Betriebsrat/" title="Lex
 ikon: Betriebsrat">Betriebsrät</a><u>e</u> und <a href="https://www.rehad
 at.de/lexikon/Lex-Schwerbehindertenvertretung-SBV/" title="Lexikon: Schwer
 behindertenvertretung">Schwerbehindertenvertretung</a> Ziele und Maßnahme
 n zur Verbesserung der Beschäftigungssituation der <a href="https://www.r
 ehadat.de/lexikon/Lex-Schwerbehinderte-Menschen/" title="Lexikon: Schwerbe
 hinderte Menschen">schwerbehinderten Beschäftigten</a>.</p>\n<p><strong>T
 hemen:&nbsp\;</strong></p>\n<ul> 	<li>Inklusionsbeauftragte und ihre forme
 lle Beauftragung</li> 	<li>Rechte und auch Pflichten von Inklusionsbeauftr
 agen</li> 	<li>Pflichten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Umgang m
 it Inklusionsbeauftragten</li> 	<li>Inklusionsvereinbarung als Grundlage u
 nd Chance</li> 	<li>Wichtige Elemente einer Inklusionsvereinbarung</li> 	<
 li>Die Inklusionsvereinbarung aus Sicht der Änderungen im Bundesteilhabeg
 esetze</li> </ul>\n<p><strong>Zielgruppe: </strong></p>\n<p>Arbeitgeber*in
 nen\, Führungskräfte\, Personalverantwortliche\, Inklusionsbeauftragte\,
  Ausbildungspersonal</p>\n<p><strong>Teilnahme und Anmeldung: </strong></p
 >\n<p>Die Teilnahme ist kostenfrei. Bitte melden Sie sich über untenstehe
 nden Anmelde-Button an.</p>\n<p><strong>Ansprechpartnerin bei Fragen: </st
 rong></p>\n<p>Sabine Pfennig Engel\, Leiterin Kommunikation EAA Berlin<br 
 /> E-Mail <a href="mailto:sabine.pfennig-engel@faw.de">sabine.pfennig-enge
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