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SUMMARY:Zu hohe Ausgleichsabgabe - was nun? Was tun?
DESCRIPTION:Private und öffentliche Arbeitgeber*innen mit mindestens 20 A
 rbeitsplätzen sind gesetzlich dazu verpflichtet\, mindestens 5% ihrer Arb
 eitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderung (oder ihnen Gleichgestellte
 ) zu besetzen. Erfüllen sie diese Quote nicht\, zahlen sie eine sogenannt
 e Ausgleichsabgabe an das Inklusionsamt\, die je nach Erfüllungsquote ges
 taffelt ist. Seit 01.01.2024 haben sich lt. Gesetz die Staffelungen bei 0-
 Besetzung erhöht bzw. verdoppelt unter Wegfall des Bußgeldes anstelle ei
 ner differenzierten Zahlung. Für 2024 müssen die Anträge bzw. die Zahlu
 ngen bis März 2025 eingereicht sein.\nZiel dieser Veranstaltung ist es\, 
 Unternehmen dabei zu unterstützen\, die Beschäftigungsquote von Mitarbei
 ter*innen mit Schwerbehinderung zu erhöhen und andere Möglichkeiten zur 
 Verringerung der Ausgleichsabgabe zu nutzen.\nThemen:\n 	Grundsätze der A
 usgleichsabgabe und Beschäftigungspflicht 	Unterstützung bei der Einstel
 lung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung 	Anrechnung vo
 n Beschäftigten auf Pflichtarbeitsplätze 	Weitere Möglichkeiten zur Ver
 ringerung der Ausgleichsabgabe 	Klärung offener Fragen der Teilnehmenden 
 \nZielgruppe Arbeitgeber*innen\, Führungskräfte\, Personalverantwortlich
 e\, Inklusionsbeauftragte\, Ausbildende\nTeilnahme und Anmeldung Die Veran
 staltung wird online per MS Teams durchgeführt. Die Teilnahme ist kostenf
 rei. Bitte nutzen Sie die untenstehende Anmeldefunktion. \nAnsprechpartn
 erin bei Fragen Sabine Pfennig Engel\, Leiterin Kommunikation EAA Berlin E
 -Mail sabine.pfennig-engel(at)faw.de\n\n
X-ALT-DESC;FMTTYPE=text/html:<p>Private und öffentliche Arbeitgeber*innen
  mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich dazu verpflichtet\, min
 destens 5% ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderung (oder i
 hnen Gleichgestellte) zu besetzen. Erfüllen sie diese Quote nicht\, zahle
 n sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe an das Inklusionsamt\, die je nach 
 Erfüllungsquote gestaffelt ist. <strong>Seit 01.01.2024 haben sich lt. Ge
 setz die Staffelungen bei 0-Besetzung erhöht bzw. verdoppelt unter Wegfal
 l des Bußgeldes anstelle einer differenzierten Zahlung. Für 2024 müssen
  die Anträge bzw. die Zahlungen bis März 2025 eingereicht sein.</strong>
 </p>\n<p>Ziel dieser Veranstaltung ist es\, Unternehmen dabei zu unterstü
 tzen\, die Beschäftigungsquote von Mitarbeiter*innen mit Schwerbehinderun
 g zu erhöhen und andere Möglichkeiten zur Verringerung der Ausgleichsabg
 abe zu nutzen.</p>\n<p><strong>Themen:</strong></p>\n<ul> 	<li>Grundsätze
  der Ausgleichsabgabe und Beschäftigungspflicht</li> 	<li>Unterstützung 
 bei der Einstellung und Beschäftigung von&nbsp\;Menschen mit Schwerbehind
 erung</li> 	<li>Anrechnung von Beschäftigten auf Pflichtarbeitsplätze</l
 i> 	<li>Weitere Möglichkeiten zur Verringerung der Ausgleichsabgabe</li> 
 	<li>Klärung offener Fragen der Teilnehmenden</li> </ul>\n<p><strong>Ziel
 gruppe</strong><br /> Arbeitgeber*innen\, Führungskräfte\, Personalveran
 twortliche\, Inklusionsbeauftragte\, Ausbildende</p>\n<p><strong>Teilnahme
  und Anmeldung</strong><br /> Die Veranstaltung wird online per MS Teams d
 urchgeführt.<br /> Die Teilnahme ist kostenfrei.&nbsp\;<u>Bitte nutzen Si
 e die untenstehende Anmeldefunktion.&nbsp\;</u></p>\n<p><strong>Ansprechpa
 rtnerin bei Fragen</strong><br /> Sabine Pfennig Engel\, Leiterin Kommunik
 ation EAA Berlin<br /> E-Mail sabine.pfennig-engel(at)faw.de</p>\n\n
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