Beschäftigungssicherung

Die EAA-Berater*innen informieren Unternehmen, welche Ausgleichsmöglichkeiten es bei Minderleistungen von Mitarbeitenden gibt, seien es häufige krankheitsbedingte Ausfälle oder sonstige Defizite, die im Arbeitsprozess auszugleichen sind.

Wie und unter welchen Bedingungen können Arbeitgeber*innen einen Beschäftigungszuschuss beantragen?

Die EAA gibt Auskunft. Oder sollten Hilfsmittel beantragt werden, damit der Arbeitsalltag für Beschäftigte reibungsloser zu bewältigen ist.

Die EAA-Berater*innen unterliegen in allen Fällen der individuellen Beratung der Schweigepflicht.