Inklusionsmittel für Personen mit Schwerbehinderung in Berliner Verwaltung

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Der Berliner Verwaltung stehen seit Juli 2023 Inklusionsmitteln zur Verfügung, um  Menschen mit Schwerbehinderung 

in den öffentlichen Dienst zu integrieren. Ein Probebeschäftigung ist auch möglich per schriftlichem Antrag auf übergangsweise Bereitstellung von nicht planmäßigen Personalmitteln. Auch können z.B. die Inklusionsmittel verwendet werden bei der Bündelung aus verschiedenen Aufgabengebieten entsprechend den Fähigkeiten der einzustellenden schwerbenhinderten Person. Ebenso für Außenarbeitsplätze oder Ausbildungsvergütung können Inklusionsmittel für Personen mit Schwerbehinderung  i.S.d.§ 2 Abs. 2 SGB IX verwendet werden. Die Mittel stehen bis zu 2 Jahren zur Verfügung.

Die Verwendung von Inklusionsmitteln ist nur für die unmittelbare Verwaltung möglich. Die mittelbare Berliner Landesverwaltung besteht aus Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die von den Inklusionsmitteln ausgeschlossen sind.

Weitere Informationen in der EAA-Beratung und Infos, siehe dazu auch unsere online-Veranstaltung am 17.04.2024.