- Arbeitgeber anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren,
- Arbeitgebern als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung zu stehen und
- Arbeitgeber bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen.
Im weiteren Verlauf wird Frau Pfennig-Engel berichten, wie die Einheitliche Ansprechstelle Vernetzungsarbeit leistet, um für Arbeitgebende hilfreiche Kontakte herzustellen. Zudem wird darauf eingegangen, wie die Ansprechstelle mit ihrem Beratungsangebot auf sich aufmerksam macht und dargelegt, welche Branchen das Beratungsangebot eher in Anspruch nehmen als andere.
Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten sind gesetzlich verpflichtet, mindestens 5 Prozent ihrer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen oder ihnen Gleichgestellten zu besetzen. Falls sie diese Quote nicht erfüllen, müssen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen. Mit dem Teilhabestärkungsgesetz hat der Bundesgesetzgeber Möglichkeiten zur Verbesserung der Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen geschaffen. Um mehr Arbeitgebende für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu gewinnen, haben Integrations- bzw. Inklusionsämtern in allen Bundesländern seit 01. Januar 2022 eine neue gesetzliche Aufgabe: Sie müssen „Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber“ nach § 185a SGB IX einrichten.