BEM – Pflicht oder Kür?

11.10.2023 | 10:00 - 11:30 Uhr

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist Bestandteil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) und laut § 167 Absatz 2 SGB IX für Arbeitgebende verpflichtend, wenn Beschäftigte mit oder ohne Behinderung innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden soll nach der Erkrankung wiederhergestellt, gefördert und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit präventiv vorgebeugt werden. Ziel ist es somit, die Gesundheit sowie die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten. Diese Veranstaltung gibt Ihnen einen Überblick über den gesetzlichen Rahmen, einen Einblick in die Gestaltung eines BEM-Prozesses und dessen Beteiligten.

Inhalte:
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist Bestandteil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) und laut § 167 Absatz 2 SGB IX für Arbeitgebende verpflichtend, wenn Beschäftigte mit oder ohne Behinderung innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden soll nach der Erkrankung wiederhergestellt, gefördert und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit präventiv vorgebeugt werden. Ziel ist es somit, die Gesundheit sowie die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten. Diese Veranstaltung gibt Ihnen einen Überblick über den gesetzlichen Rahmen, einen Einblick in die Gestaltung eines BEM-Prozesses und dessen Beteiligten.

Themen:

  • gesetzliche Grundlagen
  • Vorteile und Nutzen eines BEM
  • Organisation des Prozesses
  • Beteiligte am BEM-Prozess
  • Klärung offener Fragen der Teilnehmenden

Zielgruppe:
Arbeitgeber*innen, Führungskräfte, Personalverantwortliche, Inklusionsbeauftragte, Ausbildungspersonal

Teilnahme und Anmeldung:
Die Teilnahme ist kostenfrei. Bitte melden Sie sich über untenstehenden Anmelde-Button an.

Ansprechpartnerin bei Fragen:
Sabine Pfennig Engel, Leiterin Kommunikation EAA Berlin
E-Mail sabine.pfennig-engel(at)faw.de