Zu hohe Ausgleichsabgabe - was nun? Was tun?

05.02.2025 | 10:00 - 11:30 Uhr

Private und öffentliche Arbeitgeber*innen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens 5% ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderung (oder ihnen Gleichgestellte) zu besetzen. Erfüllen sie diese Quote nicht, zahlen sie eine sogenannte Ausgleichsabgabe an das Inklusionsamt, die je nach Erfüllungsquote gestaffelt ist. Seit 01.01.2024 haben sich lt. Gesetz die Staffelungen bei 0-Besetzung erhöht bzw. verdoppelt unter Wegfall des Bußgeldes anstelle einer differenzierten Zahlung. Für 2024 müssen die Anträge bzw. die Zahlungen bis März 2025 eingereicht sein.

Ziel dieser Veranstaltung ist es, Unternehmen dabei zu unterstützen, die Beschäftigungsquote von Mitarbeiter*innen mit Schwerbehinderung zu erhöhen und andere Möglichkeiten zur Verringerung der Ausgleichsabgabe zu nutzen.

Themen:

  • Grundsätze der Ausgleichsabgabe und Beschäftigungspflicht
  • Unterstützung bei der Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung
  • Anrechnung von Beschäftigten auf Pflichtarbeitsplätze
  • Weitere Möglichkeiten zur Verringerung der Ausgleichsabgabe
  • Klärung offener Fragen der Teilnehmenden

Zielgruppe:

Arbeitgeber*innen, Führungskräfte, Personalverantwortliche, Inklusionsbeauftragte, Ausbildende

Teilnahme und Anmeldung:

Die Teilnahme ist kostenfrei. Bitte nutzen Sie die untenstehende Anmeldefunktion. 

 

Ansprechpartnerin bei Fragen:

Sabine Pfennig Engel, Leiterin Kommunikation EAA Berlin

E-Mail: sabine.pfennig-engel(at)faw.de

 

Anmeldung